Service für Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen
Was gehört zu den Aufgaben einer Mitarbeitervertretung?
Wann muss ein Dienstgeber die Mitarbeitervertretung um Zustimmung bitten?
Dies sind zwei von vielen Fragen, die sich für die Mitarbeitervertretung in einer kirchlichen Einrichtung stellen können.
Wir beraten Mitarbeitervertretungen sachkundig, vertreten Sie vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht/der Einigungsstelle im Zusammenhang mit dem kollektiven Arbeitsrecht. Wir begleiten Sie in Ihrer Funktion als Mitarbeitervertretung bei Gesprächen mit dem Dienstgeber, unterstützen Sie bei Sitzungen und werden zu den Treffen der regionalen Arbeitsgemeinschaften hinzugezogen.
Ihre Veranstaltung – unsere Expertise
Sie benötigen einen Input zu arbeits- oder sozialrechtlichen Themen? Es gibt Problemlagen, die einer eingehenden Bearbeitung bedürfen? Dabei können wir Sie als Referent*innen bei Klausurtagungen, Schulungen und Mitarbeiterversammlungen unterstützen. Fragen Sie uns gerne an.
Kontakt
Weitere Informationen bei …
KAB-Rechtsschutz, Büro Münster
Sandra Stracke
Tel. 0251 60976-20
Mail: sandra.stracke@kab-muenster.de
KAB-Rechtsschutz, Büro Dülmen
Sandra Micke
Tel. 0251 60976-20
Mail: sandra.micke@kab-muenster.de
KAB-Rechtsschutz, Büro Wesel
Kerstin Neugebauer
Tel. 0251 60976-20
Mail: kerstin.neugebauer@kab-muenster.de
Inter(+)aktiv
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KAB Diözesanverband Münster
Schillerstraße 44 b
48155 Münster
Tel.: 0251 60976-0
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