In vielen Mitarbeitervertretungen stellen sich häufig Fragen zum Freistellungsanspruch und zur Anrechnung von Arbeitszeiten bei Schulungs- und überbetrieblichen Veranstaltungen. An vielen Stellen herrscht sowohl bei den MAV-Mitgliedern als auch bei den Dienstgebern Unsicherheit, in welchem Umfang Freistellungen zu gewähren sind und wofür, als auch im Zusammenhang mit der Anrechnung von MAV-Schulungen als Arbeitszeit. In Zusammenarbeit mit der DiAG-MAV im Bistum Münster und billeb health care consult hat der Berufsverband der KAB daher drei Merkblätter zu diesen Fragestellungen als Arbeitshilfe entwickelt.
Das 1. Merkblatt „Tätigkeit in der MAV“ beschäftigt sich thematisch mit den allgemeinen Aufgaben der Mitarbeitervertreter und ihren Freistellungsansprüchen.
Im 2. Merkblatt „Freistellung von MAV-Mitgliedern zu überbetrieblichen Veranstaltungen“ geht es um den Freistellungsanspruch von MAV-Mitglieder bei überbetrieblichen Veranstaltungen, wie den Mitgliederversammlungen der Fachgruppen, den Sitzungen der Regio-MAVen oder Infotagungen der DiAG-MAV.
Das 3. Merkblatt „MAV-Schulungen und Fortbildungen“ behandelt das Thema des Schulungsanspruches der MAV-Mitglieder und die Abrechnung der Schulungszeiten.
Mit diesen Merkblättern soll es Mitarbeitervertretungen und Dienstgebern erleichtert werden, die gesetzlich normierten Freistellungsansprüche der MAV rechtlich einordnen zu können. Rechtsstand der Merkblätter ist der 15.04.2023. Alle Merkblätter werden laufend aktualisiert und sind mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen versehen.
Die Merkblätter 1 bis 3 finden Sie hier als PDF:“
- 1. Merkblatt „Tätigkeit in der MAV“ (PDF)
- 2. Merkblatt „Freistellung von MAV-Mitgliedern
zu überbetrieblichen Veranstaltungen“ (PDF)
- 3. Merkblatt „MAV-Schulungen und Fortbildungen“ (PDF)
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