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KAB Diözesanverband Münster

Die ACA bei der Sozialwahl 2023 - Mensch.Würde.Selbstbestimmung.

Vom 11. April bis zum 31. Mai 2023 finden die nächste Sozialwahlen statt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Dazu kandidieren die drei christlichen Sozialverbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) – gemeinsam unter dem Slogan „Mensch. Würde. Selbstbestimmung“.

In Deutschland bestimmen Versicherte und Arbeitgeber, welche Entscheidungen in den Sozialversicherungen getroffen werden. Dafür wählen sie alle sechs Jahre in der Sozialwahl eine Vertretung. Sie ist je zur Hälfte mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt und arbeitet auf der Grundlage von gesetzlichen Vorgaben.

Mitbestimmung ist ein Grundprinzip der Sozialversicherung. Und: Soziale Selbstverwaltung ist ehrenamtlich. Die gewählten Vertreter*innen engagieren sich in Organen und Gremien der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger. Sie nehmen an Ausschüssen teil und haben ein offenes Ohr für die Versicherten. In Verwaltungsräten oder Vertreterversammlungen und in Ausschüssen bringen sie die Interessen derjenigen ein, die den Versicherungsschutz benötigen und bezahlen.

Versicherte erhalten Schreiben von ihren Versicherungsträgern und können so an der Wahl teilnehmen.

Mehr Infos und das Wahlprogramm des ACA hier:
www.aca-bund.de

ACA Landesverband Nordrhein-Westfalen

Josef Meiers
Geschäftsführer ACA NRW
E-Mail: info@aca-nrw.de
Klaus Arens
ACA-Vorsitzender
Telefon: 0208460541
E-Mail: k.arens@unitybox.de

Download: Das Wahlprogramm der ACA 2023 (pdf)

Quelle: www.aca-bund.de

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