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KAB Diözesanverband Münster

Marion Stichling-Isken

Im Einsatz für Arbeitnehmerrechte: Marion Stichling-Isken.

Münster. „Damit Sie Ihr Recht bekommen!“ Starke Worte, mit denen die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster für ihre Rechtsberatung wirbt. Und ein Versprechen, denn, wenn es sein muss, zieht Marion Stichling-Isken für ihre Mandanten sogar bis zum Bundessozialgericht. Stichling-Isken ist eine von drei Rechtssekretär*innen im KAB Diözesanverband des Bistums Münster, die sich in Sachen Arbeits- und Sozialrecht für ihre Mitglieder einsetzen.

Wäre es nach ihrem Vater gegangen, wäre die gebürtige Münsteranerin in seine Fußstapfen getreten und hätte eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen. „Doch das wollte ich nicht“, erzählt Stichling-Isken lachend. Stattdessen studierte sie nach dem Abitur Sozialarbeit mit Schwerpunkt Recht und Verwaltung an der Katholischen Fachhochschule NRW in Münster.

Und arbeitete danach als Beraterin für arbeitssuchende Jugendliche und Coach für arbeitslose Erwachsene.

Zur KAB kam sie vor drei Jahren über eine Stellenausschreibung, „die ich einfach sehr spannend fand“, erinnert sich die 46-Jährige. Für die Sozialarbeiterin begann eine intensive Einarbeitungszeit mit Fortbildungen zum kirchlichen und weltlichen Arbeitsrecht, zum betrieblichen Mitbestimmungsrecht in kirchlichen Einrichtungen und mit „lesen, lesen, lesen.“

Ihr erster großer Kampf vor Gericht ließ nicht lange auf sich warten. Bergleute aus Ibbenbüren verklagten Anfang 2016 die Ruhrkohle AG (RAG). Es ging um die Abfindung der Kohle-Deputate nach Schließung der Zeche Ende August 2018. Ehemalige Kumpel und Hinterbliebene erhalten 2,5 Tonnen sogenannter Deputat-Kohle pro Jahr zum Verheizen. Das wollte die RAG einstellen und hatte für die Kumpel stattdessen eine Einmalzahlung vorgesehen. „Plötzlich hatte ich 80 Klagen zu führen, alle parallel. In der Zeit habe ich mich fast nur am Arbeitsgericht in Rheine aufgehalten“, erinnert sich die Rechtssekretärin. Die Bergleute waren alle Mitglieder der KAB, denn „sonst dürften wir sie gar nicht beraten“, erklärt Stichling-Isken. „Der Rechtsschutz ist ein Angebot des Berufsverbands der KAB. Alle unsere Mitglieder haben Anspruch auf eine kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Beratung.“

Marion Stichling-Isken mag die Vielfältigkeit, die ihr Job mit sich bringt und den nahen Kontakt zu den Menschen. Im Arbeitsrecht seien besonders Beratungen und Vertretungen gefragt, wenn es um Eingruppierung, Kündigungsschutz, Abfindung, Abmahnungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Arbeitszeugnisse gehe, gibt sie Einblick in ihren Berufsalltag. Im Sozialrecht helfe der KAB-Rechtsschutz, wenn es Fragen zur gesetzlichen Rente, der Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung und der Einstufung in der gesetzlichen Pflegeversicherung gebe.

„Viele Rechtsstreitigkeiten könnten bereits im Rahmen einer Beratung oder im Widerspruchsverfahren positiv beendet werden“, weiß die Rechtssekretärin. „Deshalb bemühe ich mich darum, dass wir uns – wann immer möglich – außergerichtlich, zum Beispiel durch Schlichtung, einigen.“ Kommt es aber zu einem Gerichtsverfahren vor einem Arbeits- oder Sozialgericht, übernähme der KAB-Rechtsschutz auch die anwaltliche Vertretung. „Bei Arbeitsgerichten dürfen wir unsere Mitglieder in der ersten Instanz vertreten, beim Sozialgericht sind wir bis zum Bundessozialgericht zugelassen.“ Außer den KAB-Rechtssekretären dürfen nur noch die Gewerkschaften im Arbeitsrecht beratend tätig sein.

Stichling-Isken hat noch keinen Tag bei der KAB bereut. Im Gegenteil: „Es war noch nicht einen Tag lang langweilig. Und Tage an denen ich aus der Schlichtung komme und wir uns durchgesetzt haben, sind wunderbar“, erzählt sie und lächelt verschmitzt.


Text: Jürgen Flatken
Foto: Monika Thies
07.02.2019

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Die KAB bietet ihren Mitgliedern kompetente Beratung im Arbeits- und Sozialrecht an. Sie hilft und berät bei Fragen und vertritt ihre Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten. Diese Dienstleistung ist im Mitgliedbeitrag des Verbandes enthalten.

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