KAB: Ansprechpartner für Mitarbeitervertretungen (MAVen)
Wann muss ein Dienstgeber die Mitarbeitervertretung um Zustimmung bitten? Wann kann die Mitarbeitervertretung beraten?
Das sind nur zwei der Fragen, die sich für Mitglieder einer Mitarbeitervertretung in einer kirchlichen Einrichtung stellen können. Sachkundige Antworten geben die Rechtssekretär*innen der KAB. Information, Beratung und Vertretung vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht/der Einigungsstelle im Zusammenhang mit dem kollektiven Arbeitsrecht gehören zu den Aufgaben.
Die Rechtssekretär*innen begleiten Sie bei Gesprächen mit Dienstgebern und werden zu den Treffen der regionalen Arbeitsgemeinschaften hinzugezogen. Außerdem können sie als Referenten für Klausurtagungen, Schulungen und Mitarbeiterversammlungen angefragt werden.
Kontakt
Weitere Informationen bei …
KAB-Regionalbüro Dülmen
Sandra Micke
Tel. 0 25 94/89 42 0-23
Mail: sandra.micke@kab-muenster.de
Inter(+)aktiv
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KAB Diözesanverband Münster
Schillerstraße 44 b
48155 Münster
Tel.: 02 51/6 09 76-10
Fax: 02 51/6 09 76-53
Mail: kontakt@kab-muenster.de
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