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KAB Diözesanverband Münster

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Was passiert in Coronazeiten mit Rosenmontag, Veilchendienstag…?

Die Karnevalszeit nähert sich wieder mit großen Schritten und wie im letzten Jahr, werden viele traditionelle Umzüge nicht stattfinden. Da stellt sich die Frage, was passiert mit den Brauchtumstagen?

Aus diesem Anlass greifen wir die Erläuterungen aus einem vorherigen Fragebogen nochmal auf und erläutern, was z.B. mit dem freien Tag an Rosenmontag in 2022 passiert.

Das „Brauchtumsvirus“

Frage:
Bisher haben wir wegen des Brauchtums bei uns immer am Schützenfestmontag komplett frei gehabt. Im Nachbardorf war das im Oktober der Kirmesmontag. Die Einrichtung waren an diesem Tag geschlossen. Einen Urlaubstag brauchten wir dafür nicht zu nehmen. Die Feste fallen wegen Corona in diesem Jahr aus. Haben wir trotzdem einen Anspruch auf einen freien Tag?

Antwort:
Das ist eine durchaus interessante Frage. Die älteren von uns erinnern sich noch an einen Parallelfall aus dem Jahr 1991(!). Da war wegen des Golfkrieges in den rheinischen Karnevalshochburgen der Rosenmontagszug ausgefallen. Die Freistellung an dem Tag ist (zu Recht) ausgefallen, denn der Grund für die Betriebliche Übung war ja entfallen.

Das wäre auch bei Ihnen so zu beurteilen.

Allerdings sind dann einige Arbeitgeber im Rheinland im Jahr 1992 auf die Idee gekommen, dass durch den Ausfall 1991 die Betriebliche Übung für die Zukunft entfallen ist und 1992 und in den weiteren Jahren nicht mehr zu gewähren sei.

Durch ein Urteil des LAG Düsseldorf ist diese fixe Idee verworfen worden. Den Arbeitnehmern stand auch nach dem Ausfall im folgenden Jahr die Freistellung wieder zu. Sie sehen also: Ihr Anspruch für das Jahr 2021 ist wegen der streitbaren Karnevalisten aus dem Rheinland gesichert!

Aus: Fragenkatalog „Corona und die KAVO / AVO / AVR“, Stand 13.08.2020 vom Berufsverband der KAB Münster, DiAG im Bistum Münster und billeb health care consult

Foto: pixabay.com

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