Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie dem Einsatz von Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

KAB Diözesanverband Münster

Mitglieder-Bereich

Regelung zur Kurzarbeit (Anlage 32 KAVO) verlängert

Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sondersitzung am 14.12.2022 beschlossen, die Geltungsdauer der Regelungen zur Kurzarbeit während der durch das Corona-Virus verursachten Pandemie bis zum 30.06.2022 zu verlängern.

Hintergrund ist, dass mit der "vierten Welle" der COVID-19-Infektionen in verschiedenen Einrichtungen erhebliche Einschränkungen im Betrieb bereits eingetreten sind und in den kommenden Wochen weitere Einschränkungen möglich sind. Daher hat die Regional-KODA die Möglichkeit geschaffen, auch über den Jahreswechsel hinaus und im kommenden Jahr befristet bis zum 30.6.2022 Dienstvereinbarungen über die Einführung von Kurzarbeit entsprechend den Regeln in der Anlage 32 zur KAVO einzuführen. Wie bisher ist das natürlich an das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß SGB III und Kurzarbeitergeldverordnung geknüpft. (Text: Regional KODA NW – Mitarbeiterseite)

Diese Regelung ist mit Wirkung zum 01.01.2022 durch den Bischof von Münster in Kraft gesetzt worden.

 

Foto: pixabay.com

Inter(+)aktiv

Treten Sie mit uns in Kontakt

Adresse

KAB Diözesanverband Münster
Schillerstraße 44 b
48155 Münster
Tel.: 0251 60976-0
Mail: kontakt@kab-muenster.de