In der sich ständig verändernden Arbeitswelt wird die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer immer wichtiger. Dabei greifen auch kirchliche und caritative Einrichtungen immer häufiger auf die Möglichkeiten des E-Learning zurück.
Bei der Einführung dieser sogenannten Online-Schulungen sind jedoch bestimmte Rechtsgrundlagen zwingend zu beachten:
- die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen
- der Datenschutz
- die Rechte der Mitarbeiter
Um die Absicherung dieser Rechte zu gewährleisten haben die Rechtssekretäre der KAB, die DiAG im Bistum Münster und Michael Billeb (billeb health care consult) eine Muster-Dienstvereinbarung zum E-Learning erstellt. Diese kann hier abgerufen werden und ist zur Verwendung in Einrichtungen nach MAVO freigegeben.