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KAB Diözesanverband Münster

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Corona-Prämie im Krankenhaus? Nicht mit der MAV!

Corona-Prämie im Krankenhaus? Nicht mit der MAV!
Die DiAG-MAV im Bistum Münster rät den Mitarbeitervertretungen davon ab, zurzeit an den Festlegungen der Modalitäten sowie an der Auszahlung der Corona-Prämien nach dem Krankenhauszukunftsgesetz mitzuwirken.

Dieser Empfehlung schließen sich die Rechtssekretäre des Berufsverbandes an und stellen – mit freundlicher Genehmigung der DiAG-MAV – die Gründe nachfolgend dar:

  1. Weder in der AVR noch in der MAVO finden sich dazu Regelungen. Der enumerative Katalog des § 38 MAVO enthält keine Möglichkeit für eine Dienstvereinbarung zur Corona-Prämie. Es fehlt an einer Rechtsgrundlage für die Mitgestaltung einer solchen Auszahlung durch die MAVen.
    Die Sperrwirkung des § 55 MAVO lässt auch nicht zu, dass die MAVO durch die Aufforderung des zuständigen Ministers erweitert wird.
    Wenn überhaupt, wäre es Aufgabe der AK eine tarifliche Regelung zu entwickeln.

  2. Wir halten es darüber hinaus auch nicht für angebracht. Jede Regelung wird nach unserer Auffassung Ungerechtigkeiten erzeugen und zu Unmut unter den Beschäftigten führen. Entwickelt nun eine MAV eine Regelung, wird bei aufkommendem Unmut der Dienstgeber stets darauf verweisen, dass die MAV „das ja mitgetragen hat“. Dies ist unsere Erfahrung aus vielen anderen Zusammenhängen. Wirkt die MAV nicht mit, werden die Dienstgeber darauf verweisen, dass es keine Auszahlung gibt, wegen der Verweigerungshaltung der MAV. Dadurch bringt der Dienstgeber die MAV in eine Zwickmühle.

  3. Inhaltlich ist eine gerechte Lösung auch deswegen unmöglich, weil es keine klar abgegrenzten Mitarbeitergruppen gibt, denen die Prämie zugutekommen soll. Ein Gießkannen-Prinzip würde vermutlich ebenso Unmut auslösen, da die Prämie für den einzelnen Mitarbeiter verschwindend gering sein dürfte.

  4. Warum die Dienstgeber gerade jetzt die MAVen mit ins Boot holen wollen, ist für uns nicht nachvollziehbar, da die MAVen bisher größtenteils nicht in das Corona-Krisenmanagement involviert wurden.
    Mitarbeit in den Krisenstäben? – Fehlanzeige.
    Mitarbeit bei der Personaleinsatzplanung während der Pandemie? – Fehlanzeige.
    Mitarbeit bei der internen Unternehmenskommunikation zur Pandemie? – Fehlanzeige.

  5. Wir sehen daher, bis zu einer Regelung durch die AK, nur die beiden Vorschläge von ver.di als gangbaren Weg:
    a) Allen Beschäftigten – inklusive der Dienstnehmer ausgegliederter Gesellschaften – wird bis Ende des Jahres eine steuerfreie Sonderzahlung von 1.500 Euro ausgezahlt. Dazu haben die Klinikbetreiber ausdrücklich die Möglichkeit. Falls sie das tun, kann die MAV ihr volles Einvernehmen erklären.

    b) Die MAV fordert den Dienstgeber auf, einen Vorschlag über die Verteilung vorzulegen, dem sie zustimmt. Sie erklärt im Übrigen ausdrücklich, dass sie keine Veränderungen zum Dienstgebervorschlag eingebracht hat und das Einvernehmen ausschließlich erklärt wird, um eine Auszahlung nicht zu gefährden. So wird klargestellt, dass der Dienstgeber die alleinige Verantwortung für die Verteilung trägt.


Text: KAB Rechtsschutz Münster
Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben

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