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KAB Diözesanverband Münster

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Anpassung der Stufenlaufzeit im Sozial- und Erziehungsdienst

Bisher galten für Mitarbeiter*innen im Sozial- und Erziehungsdienst verlängerte Stufenlaufzeiten. Während andere Berufsgruppen die Endstufe nach 15 Jahren erreichten, benötigten Mitarbeiter*innen im Sozial- und Erziehungsdienst 17 Jahre.

Mit Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission und der KODA entfallen zum 01. Oktober 2024 diese Sonderreglungen. Die Beschlüsse wurden im Januar 2023 durch den Bischof in Kraft gesetzt.

Mitarbeiter*innen des Sozial- und Erziehungsdienstes werden in die allgemeinen Regelungen zu den Stufenlaufzeiten übergeleitet.

Im Zuge der Überleitung obliegt den Mitarbeitervertretungen eine Richtigkeitskontrolle nach § 35 MAVO.

Die Überleitung haben wir in der nachfolgenden Tabelle schematisch dargestellt.

Wichtig: Ab dem 01. Oktober 2024 beginnt die neu zugeordnete Stufenlaufzeit von vorne, eine Mitnahme der in der alten Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit ist nicht vorgesehen.

hier geht es zur Tabelle: Anpassung Stufenlaufzeit

 

 

 

Bild: pixabay

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