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KAB Diözesanverband Münster

Zurück zur Stammbelegschaft - Arbeitsschutzkontrollgesetz muss jetzt kommen

Vechta. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Landesverband Oldenburg begrüßt die Aufnahme der parlamentarischen Beratungen zu dem von Bundesarbeitsminister Heil eingebrachten Gesetzentwurf des sogenannten Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Die Bundesregierung will damit das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie sowie eine verbesserte Kontrolle des Arbeitsschutzes durchsetzen. Die KAB fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aus der Region auf, das Gesetz zu unterstützen und zügig durch das parlamentarische Verfahren zu bringen, damit es wie geplant zum 01.01.2021 in Kraft treten kann.

Die heutige Debatte im Deutschen Bundestag macht zwar einen parteiübergreifenden Konsens in der Wahrnehmung der Missstände deutlich, zeigt aber auch unterschiedliche Ansichten zum dafür notwendigen Vorgehen und zum vorgelegten Gesetzentwurf auf. Wenn das Verbot von Werkverträgen im Kerngeschäft der Fleischunternehmen noch von den meisten mitgetragen wird, so scheiden sich die Geister bereits beim Verbot von Leiharbeit und den möglichen Ausnahmen für kleinere Unternehmen; ebenso bei den Kontrollquoten und den möglichen Bußgeldern.

Als Sozialverband setzt sich die KAB im Oldenburger Land - zusammen mit Gewerkschaften und anderen Verbänden - seit vielen Jahren für ein solches Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit und damit die Stärkung der Stammbelegschaften im Kerngeschäft der Unternehmen ein. „Dass sich inzwischen auch Politikerinnen und Politiker unsere seit langem erhobenen Forderungen zu eigen gemacht haben, nehmen wir erfreut zur Kenntnis“, sagt der stellvertretende Landesvorsitzende Peter Bührmann. „Das Verbot ist überfällig, die Verbesserung der Kontrollen von Arbeits- und Unterkunftsbedingungen muss zwangsläufig damit einhergehen. Ohne wirksame Kontrollen ist eine Durchsetzung der Zielsetzung nicht vorstellbar.“

Das geplante Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, so die KAB, und darf auf keinen Fall bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen abgemildert oder verwässert werden. Im Gegenteil: An einigen Stellen hätte sich der Verband noch weitergehende bzw. schärfere Regelungen gewünscht. Zum Kerngeschäft sollten nicht nur die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung gezählt werden, sondern auch Bereiche wie Verpackung und Reinigung. Auch hier sollte nur mit Stammbelegschaften gearbeitet werden dürfen. Außerdem birgt die Ausnahme von Betrieben bis 49 Beschäftigten die Gefahr einer neuerlichen Umgehung des Verbotes. Zumindest müsse die Zahl reduziert werden.

In einem nächsten Schritt müssten dann auch weitere Branchen unter die Lupe genommen werden, die ebenso stark auf Werkverträge und Leiharbeit in ihren Kernbereichen setzen und in denen ähnlich problematische Arbeitsbedingungen herrschen wie in der Fleischindustrie.

Das Problem der menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen vieler ausländischer Arbeitnehmer in der Fleischindustrie ist eigentlich seit Jahren bekannt, nur wollte es niemand so richtig wahrnehmen. Der undurchdringliche Sumpf von Sub-Sub-Unternehmen, die Vermischung von Arbeiten und Wohnen sowie die beschränkten Kontrollmöglichkeiten und Zuständigkeiten seitens der Behörden haben dieses ausbeuterische System jahrelang aufrechterhalten. Die Abhängigkeit von den Sub-Unternehmen und die sprachliche Barriere führen dazu, dass die betroffenen Arbeitnehmer fundamentale Rechte wie korrekte Lohnzahlungen, Gesundheitsversorgung, Arbeitsschutz u. a. nicht oder kaum durchsetzen, geschweige denn einklagen können.

„Es ist eigentlich ein Trauerspiel, dass es erst der Corona-Pandemie bedurfte, dass Öffentlichkeit und Politik nicht mehr wegschauen konnten und sich endlich grundlegend etwas zu tun scheint“, beklagt Bührmann.


Text/Foto: KAB

Peter Bührmann, stellvertretender Landesvorsitzende KAB Oldenburg.

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