Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie dem Einsatz von Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

KAB Diözesanverband Münster

Worum geht es bei den Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen?

Am 14. April 2021 wählen rund 100.000 Mitarbeitende in Kirche und Caritas ihre Mitarbeitervertretungen (MAVen) für die kommenden vier Jahre. Ulrike Klorer, Regionalsekretärin der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), hat ihre Kollegin Margret Nowak gefragt, warum MAV-Wahlen so wichtig sind. Margret Nowak kennt sich aus: Sie ist eine von vier Rechtssekretär*innen der KAB und berät viele MAVen im Bistum Münster im Arbeitsrecht.

Klorer: Alle wählen also am 14. April ...
Nowak: Die meisten. Die MAV einer Einrichtung kann auch einen anderen Termin festlegen – er muss jedoch im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai liegen.

Klorer: Bei den politischen Wahlen gibt es ja ein Wahllokal, gibt es das bei MAV-Wahlen auch?
Nowak: In den Einrichtungen gibt es Wahlausschüsse. Diese Wahlausschüsse legen Wahlräume und Zeiten fest, zu denen gewählt werden kann. Diese Wahlräume und Wahlzeiten werden in den Einrichtungen bekannt gegeben. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Briefwahl.

Klorer: Warum sollte ich überhaupt meine Stimme abgeben?
Nowak: Aufgabe der MAV ist es, die Belange der Mitarbeitenden in den Einrichtungen im Blick zu haben und sich für die Rechte der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen. Das alleine sollte Grund genug für die Abgabe der Stimme sein. Eine hohe Wahlbeteiligung dient zudem als Zeichen für die Bedeutung der MAV in der Mitarbeiterschaft gegenüber dem Dienstgeber.

Klorer: Welche Aufgaben hat die Mitarbeitervertretung grundsätzlich und hast du ein oder zwei Beispiele, was das im Alltag bedeutet?
Nowak: Neben der grundsätzlichen Aufgabe, die Belange der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienstgeber zu vertreten, ist die MAV beispielsweise dafür zuständig, die Rahmenbedingungen für die Urlaubsplanung mit dem Dienstgeber zu verhandeln. Im Zuge der Corona-Pandemie haben MAVen aber auch häufig einen Vertrag, also eine Dienstvereinbarung, zur Einführung und Durchführung von Kurzarbeit oder aber zum Homeoffice verhandelt.

Klorer: Aus früheren Beschäftigungen kenne ich Betriebsräte, aber Mitarbeitervertretung? Ist das nur ein anderes Wort oder gibt es Unterschiede?
Nowak: Ein Betriebsrat wird in der freien Wirtschaft gewählt. Die Basis für die Arbeit von Betriebsräten ist das Betriebsverfassungsgesetz. MAVen sind dagegen die Interessenvertretungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen und caritativen Bereich. Für die MAVen gilt die Mitarbeitervertretungsordnung als Grundlage der Arbeit. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt den Betriebsräten auch heute noch weitreichendere Rechte ein als es in der Mitarbeitervertretungsordnung der Fall ist.

Klorer: Es gibt Kollegen und Kolleginnen, die sich zum ersten Mal zur Wahl stellen. Wo bekomme ich neben den „alten Hasen“ in der MAV sonst noch Unterstützung?
Nowak: „Herzlichen Glückwunsch zu dieser Entscheidung“, würde ich zuerst mal sagen. Die Kollegen und Kolleginnen haben sich dafür entschieden, die Arbeitsbedingungen in Ihrer Einrichtung für vier Jahre positiv mit zu gestalten. Hier finden neue und alte Hasen Unterstützung:

Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster, kurz die DiAG-MAV Münster, ist ein ständiger Ansprechpartner und Begleiter der MAVen im Bistum. Die DiAG vernetzt MAVen in Arbeitsgruppen nach Art der Einrichtung und nach Anwendung der Arbeitsvertragsordnungen – die AVR oder die KAVO. In diesen Gruppen findet ein regelmäßiger Austausch, auch mit Schulungsanteil, statt.

Die KAB, also die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, im Bistum Münster ist für die Rechtsberatung und Rechtsvertretung der MAVen zuständig. Das sind meine drei Kollegen und Kolleginnen in Wesel und in Münster und ich im KAB-Regionalbüro Dülmen. Viele Fragen der MAVen lassen sich gut im Telefonat oder per Mail beantworten, so dass schnell Hilfe gewährt werden kann.

Das KönzgenHaus in Haltern hält ein umfangreiches Bildungsprogramm für MAVen bereit und startet unmittelbar nach den Wahlen mit Einführungskursen in die Mitarbeitervertretungsordnung. Hier schulen neben den hauseigenen pädagogischen Mitarbeitenden sowohl die DiAG als auch die Rechtssekretär*innen der KAB und andere kompetente Referent*innen die MAVen.

Klorer: Vielen Dank für unser Gespräch.

Dieses Interview erscheint auch in der April Ausgabe der geistreich, der Kirchenzeitung für Recklinghausen. https://geistreich-re.jimdofree.com/

Margret Nowak ist eine von vier Rechtssekretär*innen der KAB und berät viele MAVen im Bistum Münster im Arbeitsrecht.

Inter(+)aktiv

Treten Sie mit uns in Kontakt

Adresse

KAB Diözesanverband Münster
Schillerstraße 44 b
48155 Münster
Tel.: 0251 60976-0
Mail: kontakt@kab-muenster.de