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KAB Diözesanverband Münster

KAB begrüßt Arbeitsschutzkontrollgesetz

Münster/Berlin. „Die Kontrolle des Arbeitsschutzes findet endlich besonders in den Bereichen der Fleischindustrie eine Anwendung und die Arbeitsausbeutung wird gestoppt“. Dies erklärt Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB Deutschlands, nachdem heute das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit großer Mehrheit den Bundestag passiert hat. Freiwillige Vereinbarungen sind bisher auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gescheitert. Auch die KAB im Bistum Münster begrüßt das von Arbeitsminister Heil eingebrachte Gesetz.

„Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz ist auch ein Erfolg von Frauen und Männern in der KAB, den Gewerkschaften und den Aktivitäten von Pfarrer Peter Kossen, der nicht müde wurde, die Rechte der Arbeiter immer wieder öffentlich einzufordern“, sagt Hermann Hölscheidt, Diözesansekretär der KAB Münster. Peter Kossen ist Menschenrechtler, Pfarrer in Lengerich und Mitglied des KAB-Diözesanvorstandes in Münster.

Für die KAB ist das neue Gesetz ein wichtiger weiterer Schritt menschenwürdige Arbeit- und Lebensbedingungen durchzusetzen. Jahrzehntelang wurde mit Leih- und Zeitarbeitsverträgen die Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen betrieben und von der Politik geduldet. Ab Januar 2021 sind Werkverträge und ab April 2021 keine Zeitverträge mehr erlaubt. Nur in Einvernehmen mit den Gewerkschaften kann in der verarbeitenden Fleischindustrie in Spitzenzeiten acht Prozent der Belegschaft in den kommenden drei Jahren mit Zeitarbeit eingesetzt werden.

Billigfleisch hat Ausbeutung gefördert

Nach Ansicht der KAB haben kriminelle Strukturen im Preiskampf um Billigfleisch zu der ausufernden Ausbeutung geführt. „Arbeitsschutzkontrollen müssen nun auch in weiteren Branchen umgesetzt und Leiharbeit eingeschränkt werden“, fordert Hölscheidt. In vielen Bereichen der Landwirtschaft und der Pflegehilfe warten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls auf Schutz und faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen. „Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken von Arbeitnehmern ausgetragen werden“, so der KAB-Diözesansekretär weiter.


Text: KAB
Foto: privat

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