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KAB Diözesanverband Münster

Sonntagspläne des Handels sind Angriff auf das Grundgesetz

Köln. „Mit den Kirchen und Gewerkschaften in Deutschland wird es keine Grundgesetzänderung des Artikel 140 geben“, betont Bundespräses Eirich. Die KAB Deutschlands kritisiert den erneuten Versuch des Handelsverband Deutschland (HDE), im Vorfeld der Bundestagswahl den sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Rhythmus der Woche in Frage zu stellen. „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“, so das Grundgesetz. Die Bundesdelegiertenversammlung der KAB sprach sich gegen die HDE-Pläne aus, Sonntagsöffnungen in diesem Jahr grundsätzlich möglich zu machen. „Kaufhäuser sind keine Orte der seelischen Erbauung wie Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen. Im Gegenteil für die Beschäftigten im Einzelhandel bedeuten Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung, weil sie mit ihren Familien nichts unternehmen können, sondern hinter den Ladentheken stehen müssen“, so Stefan Eirich.

Warnung an Politik
Die KAB warnt davor, Sonntagsöffnungen als Innenstadtbelebung verkaufen zu wollen. „Im Gegenteil, Studien zeigen, dass verlängerte Ladenöffnungszeiten und Shopping-Sonntage führen zur Konzentration im Handel und damit zu unbezahlbaren Mieten in den Innenstädten“, so Eirich.

Bundesweite Sonntagsschutz-Aktionen am 3. Juli
Gemeinsam mit Gewerkschaften wird die KAB Deutschlands in der bundesweiten Allianz für den freien Sonntag juristisch und gesellschaftlich für den Sonntagsschutz sich weiter einsetzen.  „Wir werden den Angriff des HDE auf den Sonntag stoppen“, so Eirich. Die KAB wird bundesweit am 3. Juli an den arbeitsfreien Sonntag erinnern, der vor 1700 Jahren durch Kaiser Konstantin als Feiertag in Kraft trat. Unter dem Motto „#ohneSonntagfehltunswas“ werden KAB-Gruppen zur Beteiligung an einer große Sonntags-Picknickdecke in den Innenstädten aufrufen.


Text/Foto: KAB Deutschlands e. V.

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