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KAB Diözesanverband Münster

Minijob-Grenze verschärft die Altersarmut von Frauen

Köln. „Die Anhebung der Mini-Job-Grenze auf 520 Euro wird den Niedriglohnsektor weiter ausweiten“, erklärt Beate Schwittay, Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung. Aus Anlass des Equal-Pay-Day am 7. März und dem Internationalen Frauentag am 8. März kritisiert die KAB Deutschlands die Koppelung der Mindestlohnhöhe mit der Anhebung der Verdienstgrenze bei Mini-Jobs.

Viereinhalb Millionen Menschen sind ausschließlich geringfügig beschäftigt. Mit gut sechzig Prozent sind es vor allem Frauen, die in diesem Niedriglohnsegment beschäftigt sind. „Sie sind die Verliererinnen der Minijob-Pläne der Ampel-Koalition, die die prekären Arbeitsverhältnisse zu Gunsten von Unternehmen ausbauen will“, beklagt die KAB-Bundesvorsitzende.

Der Wille der Ampel-Koalition, Minijobs als Ersatz für reguläre Stellen zu verhindern oder zur Teilzeitfalle zu missbrauchen, werde so zu Farce. „Weder ein Mindestlohn von zwölf Euro brutto pro Stunde noch die Anhebung der Mini-Job-Grenze auf 520 Euro führen zu einer eigenständigen Alterssicherung oberhalb der Grundsicherung“, erklärt Schwittay. Regulär beschäftigte Frauen im jetzigen unteren Niedriglohnbereich werden mit der Anhebung der Mini-Job-Grenze ungewollt aus der sozialen Sicherung gedrängt.

Mindestlohnanpassung muss armutsfest sein

Die KAB Deutschlands setzt sich daher für einen armutsfesten Mindestlohn von derzeit 14,09 Euro und die Abschaffung der Minijobs ein. „Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass die prekären Arbeitsverhältnisse von Mini-Jobber*innen zuerst gekündigt werden und nicht abgesichert sind. Frauen in Mini-Jobs werden als fünftes Rad am Wagen der Wirtschaft behandelt. Damit muss endlich Schluss sein“, fordert Beate Schwittay.
 

Text: KAB Deutschlands
Foto: Carola Gietzen, Pressefoto BPWGermany
 

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