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KAB Diözesanverband Münster

Mindestlohn-Anhebung auf 12 Euro ist wichtiger Schritt

Köln/Berlin. Als einen Erfolg der KAB-Mindestlohn-Petition sieht die KAB Deutschlands den Bundesratsbeschluss zum Mindestlohn. „Die Möglichkeiten der Mindestlohn-Kommission reichten nicht aus, um eine armutsfeste Lohnuntergrenze umzusetzen“, erklärt Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB Deutschlands.

Mit der Petition `Stoppt die Armutsfalle Mindestlohn´ an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte der katholische Sozialverband den Minister im vergangenen Jahr aufgefordert, gemeinsam mit der KAB eine Gesetzesinitiative zu starten, „die einen sozial gerechten Mindestlohn ermöglicht“. „Mit der endgültigen Verabschiedung der Mindestlohnanhebung auch durch den Bundesrat sehen wir einen wichtigen Teil unserer Petition umgesetzt“, betont Luttmer-Bensmann. Der Bundesvorsitzende kritisiert die Haltung der Union, der Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen.

Mindestlohngesetz muss Existenzsicherung stärker berücksichtigen

„Die Kommission war mit den Anhebungen im Cent-Bereich nicht in der Lage einen nötigen Sprung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn umzusetzen“, so der KAB-Bundesvorsitzende. Luttmer-Bensmann appelliert zudem an die Ampel-Koalition, das jetzige Mindestlohngesetz (MiLoG) zu reformieren und neben der Lohnentwicklung auch die sozioökonomische Existenzsicherung bei der Berechnung stärker zu berücksichtigen und Kontrollen auszubauen.

Angesichts steigender Preise im Bereich der Lebenshaltungskosten und der Inflation sieht die KAB die Anhebung auf zwölf Euro als deutlich zu niedrig an. „Wir brauchen aktuell bereits einen Mindestlohn über 14 Euro, um die Geringverdiener vor Armut zu schützen und eine soziale Spaltung in Deutschland zu verhindern. Zwölf Euro brutto sind trotz Vollzeitarbeit kein existenzsichernder Lohn und programmiert zusätzlich den Einstieg in Altersarmut“, kritisiert Luttmer-Bensmann.

Text/Foto: KAB Deutschlands.
 

KAB-Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann

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