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KAB Diözesanverband Münster

KAB fordert eine Tarifbindung an alle öffentlichen Aufträge

„Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss zwingend an Tariftreueregelungen gebunden sein“, fordert Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB

Die KAB Deutschlands begrüßt daher die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, in einem Tariftreuegesetz die Auftragsvergabe davon abhängig zu machen, dass sich Auftragnehmer an Tarifverträge halten.

Tariftreue muss Sub-Unternehmen einschließen

Wichtig sei es auch, so der KAB-Bundesvorsitzende, dass die Vergaberichtlinie auch in den öffentlichen Bereichen in den einzelnen Bundesländern und Kommunen greift. „Ein verbindliche Tariftreueregelung verhindert Lohndumping und unsoziale Arbeitsbedingungen und somit eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Betrieben und Branchen“, betont der KAB-Bundesvorsitzende. Luttmer-Bensmann fordert deshalb, dass bei Auftragsvergaben die Tariftreueregelung auch bei Folge- und Sub-Unternehmen umgesetzt und kontrolliert wird. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) galt im Jahr 2021 in Westdeutschland nur noch in 27 Prozent der Betriebe ein Branchen- oder Haustarifvertrag, im Osten traf das nur auf 18 Prozent der Betriebe zu. „Jeder Auftrag des Bundes, der ein Gesamtvolumen von 10.000 Euro für Dienstleistungen und 50.000 Euro für Bauleistungen muss mit einer Tariftreueregelung verbunden werden“, fordert der KAB-Bundesvorsitzende.

Darüber hinaus setzt sich der katholische Sozialverband dafür ein, dass eine Tariftreueregelung auch bei staatlichen Einrichtungen wie der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen von Fördermaßnahmen und Weiterbildungsangeboten und bei der Vergabe von Reha-Maßnahmen an private Träger durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet sind. „Verstöße gegen Tariftreue müssen mit abschreckenden Sanktionen geahndet werden, so Luttmer-Bensmann.  

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