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KAB Diözesanverband Münster

KAB fordert Anpassung des Mindestlohns an Lohnentwicklung

Münster/Köln. Die Delegierten des Bundesausschusses der KAB Deutschlands fordern die Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze auf 14,09 Euro brutto pro Stunde. „Wir brauchen eine solch deutliche Anhebung, damit Menschen von ihrem Lohn leben können“, sagt Hermann Hölscheidt, Diözesansekretär der KAB im Bistum Münster.

Auf der jüngsten Bundesausschuss-Sitzung des katholischen Sozialverbandes stimmten die Delegierten mit großer Mehrheit für die Anpassung des Mindestlohns an den aktuellen Durchschnittslohn. Die Erhöhung um 40 Cent von 13,69 Euro auf 14,09 Euro ergibt sich aus der Steigerung des Durchschnittseinkommens im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Der Durchschnittslohn hat sich laut des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2019 auf 3994 Euro brutto pro Monat erhöht. Da sich allgemein bei der Berechnung der Armutsschwelle an sechzig Prozent des Durchschnittslohnes orientiert wird, ergibt sich bei einer Wochenarbeitszeit von 39,1 Stunden ein Stundenlohn von 14,09 Euro.

Mindestlohn direkt an Lohnsteigerung anpassen

Damit liegt die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung mit ihrer Forderung von 14,09 Euro deutlich über dem derzeitigen Mindestlohn von 9,50 Euro. Eine drastische Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro fordern auch Gewerkschaften und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Die KAB hatte im letzten Jahr mit der bundesweiten Kampagne „Kenn deinen Wert!“ und einer Petition an Hubertus Heil die Forderung nach einem armutsfesten Mindestlohn in die politische Debatte eingebracht. Zudem haben sich die Delegierten des KAB-Bundesausschusses dafür ausgesprochen, dass der Mindestlohn „regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird“.

Text/Foto: KAB

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