Münster. Als „unverschämt und indiskutabel“ bezeichnet die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster die Idee von Bauernpräsident Joachim Rukwied Sonderregelungen beim Mindestlohn für Saisonkräfte einzuführen und Saisonarbeitenden nur 80 % des Mindestlohns zu geben.
„So wird gerade denen der Mindestlohn streitig gemacht, die in der Landwirtschaft bei Hitze und Kälte oft sieben Tage in der Woche körperlich belastende Arbeit verrichten,“ kritisiert Wolfgang Kollek, Diözesanvorsitzender der KAB, den Vorschlag des Bauernverbandes.
Immer wieder gäbe es Versuche der sozialen Aushöhlung sozialer Standards, beklagt der katholische Sozialverband. Kollek verweist darauf, dass den Saisonarbeitenden für Unterkunft, Verpflegung und Transport große Teile des Mindestlohns wieder direkt abgezogen werden. „Die Menschen, die für unseren Wohlstand diese Arbeiten erledigen, haben ein Recht auf einen Verdienst oberhalb der Armutsgrenze“, sagt er deutlich. Profitinteressen der industriellen Landwirtschaft und des Handels dürften nicht dazu führen, dass der Mindestlohn ausgehöhlt werde. Deshalb müsse der Mindestlohn in voller Höhe auch für Erntehelfer und Saisonarbeitende gelten.
Text/Foto: KAB
26.06.2025