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KAB Diözesanverband Münster

Frühjahr 2021: 100.000 Mitarbeiter*innen in Kirche und Caritas wählen neuen „Betriebsrat“.

Von Arbeitgeber*innen oft gefürchtet, von Arbeitnehmer*innen geschätzt: Das Konzept des Betriebsrats kennt fast jeder. Er ist da, wenn es mal hakt; achtet darauf, dass Normen und Vorschriften eingehalten werden und wird gewählt, um die Interessen der Belegschaft gegenüber der Arbeitgeberseite zu vertreten. Den „Betriebsrat“ gibt es auch in kirchlichen Einrichtungen. Nur heißen diese hier Mitarbeitervertretungen (MAV). Diese werden ebenfalls für vier Jahre gewählt – und im Frühjahr 2021 ist es wieder soweit.

Kirche und Caritas als bedeutende Arbeitgeberinnen

Mit deutschlandweit rund 1,3 Millionen Beschäftigten sind die beiden großen Kirchen und deren Wohlfahrtverbände sehr bedeutende Arbeitgeberinnen. Allein im Bistum Münster gibt es rund 80.000 Beschäftigte in caritativen Einrichtungen – vom Krankenhaus bis hin zur Beratungsstelle – sowie 20.000 im verfassten Bereich der Kirche; also in Einrichtungen auf Bistums- und Dekanats-Ebene sowie auf Ebene der Pfarrgemeinden.

Diese 100.000 Beschäftigten brauchen ein Sprachrohr – ihre betrieblichen Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Doch was sind die genauen Aufgaben der MAVen und ihrer Mitglieder?

Warum eigentlich MAV?

„Bei der MAV-Arbeit geht es um die Möglichkeit der Mitbestimmung. Und zwar um die Mitbestimmung in der Arbeitswelt, die für die meisten Menschen einen sehr wichtigen Lebensbereich ausmacht“, sagt Josef Meiers, pädagogischer Mitarbeiter des KönzgenHauses in Haltern und dort Referent für MAV-Kurse. „Durch die eigene Arbeit in der MAV, aber auch durch die Wahl meiner betrieblichen Interessenvertretung bekomme ich eine Stimme, kann meine Meinungen und Interessen verdeutlichen.“

Gerade die Erwerbsarbeit ist etwas, das ja an und für sich absolut gar nicht demokratisch organisiert ist. Der Arbeitgebende kann nicht für die Arbeitnehmenden sprechen. Damit bieten der Betriebsrat oder eben die MAV die einzige Möglichkeit, in einem an sich nicht demokratischen Lebensbereich dennoch mitbestimmen zu können.

Mitbestimmungsmöglichkeiten der MAV

Und die gewählten Interessenvertretungen haben in der Tat viel Mitspracherecht: So bestimmt die MAV beispielsweise bei der Einstellung von neuem Personal mit und kann darauf achten, ob potenzielle Kandidat*innen auch gut ins Team passen und richtig eingruppiert werden. Sie entscheiden mit über die Notwendigkeit von Kurzarbeit, haben Mitspracherecht bei der Festlegung von Betriebsferien und Urlaubsplanung und achten darauf, dass hier alles fair und gerecht zu geht.

Betriebliche Interessenvertretung als wichtiges Instrument

Das vergangene Jahr und Corona haben gezeigt, so Meiers, wie wichtig es sei, dass Arbeitsrechte eben nicht einfach außer Kraft gesetzt werden. Krankenpfleger*innen, Mitarbeiter*innen in Altenheimen und Kindergärten sind Berufsgruppen, die im Moment in ihrem Arbeitsalltag besonders von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Gerade sie brauchen auch generell starke Interessenvertretungen.

Engagement für sich selbst und andere

Mit dem Engagement für die eigenen Belange und die der Kollegen*innen arbeitet jedes MAV-Mitglied an der künftigen Arbeitswelt in Kirche und Caritas und damit auch ein Stück weit an einer besseren und gerechteren Gesellschaft. Außerdem erwirbt man neue Kompetenzen, erweitert seinen Horizont und lernt für das ganze Leben. Zusätzlich bietet der Einsatz neben der persönlichen Weiterentwicklung weitere Anreize wie: Die Arbeit für die MAV ist Teil der Arbeitszeit und MAV-Mitglieder genießen, genau wie Betriebsräte*innen, besonderen Kündigungsschutz.

Die nächsten MAV-Wahlen finden im Frühjahr 2021 statt.

Gewählt werden kann in allen kirchlichen und caritativen Einrichtungen mit mindestens fünf Wahlberechtigten. Im Bistum Münster sind das weit über 600 Einrichtungen.


Text: Sarah Dunkel, www.koenzgenhaus.de
Foto: pixabay.com

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