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KAB Diözesanverband Münster

ACA feiert den Auftakt zu den Sozialwahlen 2023

Dortmund. Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerbewegungen (ACA) hat zum Auftakt der Sozialwahlen in der Pauluskirche Dortmund ihr Wahlprogramm vorgestellt. Die drei Mitglieder der ACA, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, das Kolpingwerk und der Bundesverband der Evangelischen Arbeitnehmerorganisationen, sprachen sich dafür aus, dass es wichtig sei, die Bedeutung der Sozialwahlen in den Medien stärker hervorzuheben, um eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen.

Der Vorsitzende der ACA, Klaus Arens, begrüßte zunächst den Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß. In seinem Vortrag wies er daraufhin, dass die alle sechs Jahre stattfindende Sozialwahl die drittgrößte in Deutschland ist, nach der Europawahl und der Bundestagswahl. Bei der Wahl bestimmen die Versicherten ihre Vertreter*innen in den Selbstverwaltungsorganen, insbesondere bei der Deutschen Rentenversicherung und bei einigen Krankenkassen. Diese Organe entscheiden z. B. darüber, welche Leistungen aus der Renten- und Krankenversicherung finanziert werden sollen.

Weiß kritisierte, dass die Medien immer noch zu wenig Wahlberichterstattung betreiben. Immerhin wollen ARD und ZDF in ihren Programmen in diesem Jahr Wahlwerbespots zeigen. Weiterhin bemängelte er, dass viele Menschen die Funktion der Sozialversicherungssysteme in Deutschland kaum kennen, zumal diese auch in den Schulen nicht auf dem Lehrplan stehen. Er forderte aber auch die drei christlichen Verbände auf, Angebote der Erwachsenenbildung zu machen, in denen die Sozialversicherungssysteme vorgestellt werden. Dadurch könnten auch die Sozialwahlen bekannter gemacht werden.

Als zweiter Redner war der Vorsitzende der Vertreterversammlung für die Versichertenseite der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, MdB Dr. Stefan Nacke, eingeladen. In seinem Statement wies er daraufhin, dass alleine bei der Deutschen Rentenversicherung mehr als 30 Millionen Wähler*innen aufgefordert sind, bei den Sozialwahlen ihre Stimme abzugeben. Er bedauerte, dass die Politik die Selbstverwaltungsorgane in den letzten Jahrzehnten in ihren Aufgaben stark beschnitten habe. Dennoch sei die Selbstverwaltung ein wichtiges demokratisches Instrument, dessen Wirkung man nicht unterschätzen dürfe.

In den kommenden Wochen erhalten die betroffenen Versicherten ihre Wahlunterlagen. Bei der Deutschen Rentenversicherung ist nur eine Briefwahl möglich. Bei den Krankenkassen kann die Stimmabgabe auch online erfolgen.

Präsentation von Peter Weiß, Bundesbeauftragter für die Sozialwahlen (pdf)
Präsentation von Dr. Stefan Nacke, Deutsche Rentenversicherung Westfalen (pdf)

Text/Fotos: pd
13.03.2023

 

von links: Josef Meiers (Geschäftsführer der ACA NRW), Dr. Stefan Nacke (Deutsche Rentenversicherung Westfalen), Wolfgang Kemper und Renate Lanwert-Kuhn (stellv. Vorsitzende der ACA NRW), Klaus Arens (Vorsitzender der ACA NRW), Peter Weiß (Bundesbeauftragter für die Sozialwahlen) und Michael Foitlinski (stellv. Vorsitzender der ACA NRW).

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