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KAB Diözesanverband Münster

Die Caritas-Dienstgeber müssen ihre Blockadehaltung aufgeben

Köln. „Das laute Klatschen im Sommer für die Pflegerinnen und Pfleger in der Altenhilfe haben die kirchlichen Dienstgeber der Caritas jetzt unverständlicherweise mit einem heftigen Watschen für Beschäftigte im privaten Pflegebereich beantwortet“, kritisiert Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB Deutschland. Das Sonderrecht des Dritten Weges dürfe nicht zu einer Blockadehaltung zulasten von Pflegekräften führen.

Altersarmut für Pflegekräfte vorprogrammiert

Ver.di und die Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche BVAP hatten im September den Tarifvertrag Altenpflege ausgehandelt. Ein als gemeinverbindlich gesetzter Tarifvertrag hätte für die Pflegebranche Mindestniveau etwa für Gehälter und Urlaubsansprüche gebracht. Geringqualifizierte Pflegehilfskräfte in der privaten Pflege arbeiten ab 1. April für den gültigen Mindestlohn von 11,80 Euro pro Stunde. „Viele Pflegekräfte sind im Alter selbst auf staatliche Almosen angewiesen, denn um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erlangen“, so Luttmer-Bensmann, „müssten ungelernte Pflegekräfte ununterbrochen 53 Jahre Vollzeit arbeiten“.

Die Blockadepolitik der Dienstgeber in der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas stürzt zigtausend Pflegekräfte in die Altersarmut. Das Dienstgeber-Nein betrifft vor allem Beschäftigte in privaten Pflegeeinrichtungen, da laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz Caritas und Diakonie ihre Zustimmung erklären müssen, damit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche in Kraft setzen kann.

Caritas-Dienstgeber haben Vertrauen verspielt

Die KAB Deutschlands kritisiert, dass einmal mehr die Kirche hier wichtiges Vertrauen bei den betroffenen Pflegekräften und der Gesellschaft verspielt habe. Die zerklüftete Lohnlandschaft in der Altenpflege bleibe so zum Schaden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. „Wir fordern die Dienstgeberseite auf, dem allgemeinverbindlichen Tarif Altenpflege zuzustimmen“, fordert Luttmer-Bensmann.


Text: KAB Deutschlands
Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben

Das Sonderrecht des Dritten Weges dürfe nicht zu einer Blockadehaltung zulasten von Pflegekräften führen.

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