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KAB Diözesanverband Münster

Arbeitszeitgesetz ist unverzichtbar!

Köln. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) spricht sich deutlich gegen die von Bundeskanzler Merz zu Beginn des Jahres in Spiel gebrachte Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes aus. Gesundheitsschutz, geregelte Arbeitszeiten und der arbeitsfreie Sonntag bilden zentrale Grundlagen einer fairen Arbeitswelt. Diese Standards dürfen nicht abgeschwächt werden. Mit Unverständnis reagiert der Bundespräses der KAB, Stefan-Bernhard Eirich, auf die Anmerkung des Kanzlers, kaum einer der Arbeitgeber würde sich an die Vorgaben des Gesetzes halten. Merz, so Eirich, ziehe damit die harten Bemühungen all jener, die für diese Vorgaben kämpfen, ins Lächerliche. Damit nicht genug: „Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt, auf das Arbeitszeitgesetz verzichten zu wollen, gefährdet er den Schutz der Beschäftigten und verstößt zugleich gegen europäisches Recht“, ergänzt der KAB-Bundespräses.

Das Arbeitszeitgesetz setzt die europäische Arbeitszeitrichtlinie verbindlich in nationales Recht um. Es legt Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten, Pausen und den Schutz von Sonn- und Feiertagen fest. So wird sichergestellt, dass Beschäftigte vor Überlastung geschützt werden und soziale Teilhabe möglich bleibt.

Die KAB betont die wichtige Rolle der Tarifparteien. Gute Arbeitsbedingungen entstehen durch Tarifverträge – aber nur, wenn ein klarer gesetzlicher Rahmen die Mindeststandards sichert. „Ohne diese gesetzlichen Schutzvorgaben geraten Beschäftigte unter Druck, besonders dort, wo Tarifbindung nicht flächendeckend besteht“, so Eirich.

Gerade in einer digitalisierten Arbeitswelt, in der Arbeit und Freizeit zunehmend verschwimmen, sind klare Regeln wichtiger denn je, um Gesundheit und Menschenwürde zu schützen.

Text und Foto: KAB/ canva.

Foto: KAB/ canva

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