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KAB Diözesanverband Münster

130 Jahre Rerum Novarum - Die Mutter aller Sozialenzykliken

Am 15. Mai 1891 veröffentlichte Papst Leo XIII. das päpstliche Rundschreiben Rerum Novarum. Dieses Datum und diese Enzyklika werden als die Geburtsstunde der Katholischen Soziallehre betrachtet.

Erstmals nimmt die Kirche deutlich Stellung zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen des 19. Jahrhunderts. Durch die Erfindung der Maschine kam es nicht nur zur Trennung von Arbeit und Kapital, sondern auch zur Zusammenballung von Arbeiter*innen. Damit war ein massiver wirtschaftlicher Umbruch gegeben, dem ein sozialer folgte. Der Enzyklika vorausgegangen sind in Deutschland die Revolution von 1848, die Organisation der Arbeiter durch Ferdinand Lasalle und das Schreiben von Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler "Die Arbeiterfrage und das Christentum".

Aktualität der Enzyklika

Die Enzyklika, die auch als "Mutter aller Sozialenzykliken" gesehen wird, hat auch das Sozialstaatsprinzip eingebracht. Papst Leo XIII. spricht dem Staat wichtige Aufgaben zum Schutz der Arbeitenden und der gesamten Gesellschaft zu. So definiert er Gemeinwohl und Sozialpolitik als wichtige Pflichten des Staates. Der Staat wird zur letzten Instanz in der Lohngerechtigkeit. Umgekehrt sei die "allererste Pflicht der Arbeitgeber" die gerechte Entlohnung der Arbeitenden.

130 Jahre nach Erscheinen entfaltet die erste Sozialenzyklika immer noch eine große Aktualität. Ein staatlicher Mindestlohn wurde in Deutschland erst 2015 eingeführt. Der Kampf um einen gerechten und armutsfesten Mindestlohn geht derweil für die KAB weiter.

Im anhängenden Beitrag geht der österreichische Wirtschaftspädagoge und Vorstands-Mitglied der KAB Steiermark Arno Niesner der Frage nach dem Gemeinwohl in der Enzyklika Rerum novarum nach.

Papst Leo XIII. und die Sozialenzyklika Rerum Novarum. Fotomontage: EBCA

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