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KAB Diözesanverband Münster

Menschenrechte müssen auch in der Wirtschaft umgesetzt werden

Köln/Brüssel. „Die allgemeinen Menschenrechte sind universell, unteilbar und gelten besonders auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Dies erklärte Bundespräses Stefan-B. Eirich aus Anlass des morgigen (10.12.2020) Internationalen Tages der Menschenrechte. Die KAB Deutschlands begrüßte daher, dass jüngst die EU-Außenministerkonferenz die Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzungen der Menschenrechte erweitert hat.

Lieferkettengesetz ist Instrument zur Umsetzung der Menschenrechte

Die KAB Deutschlands setzt sich dafür ein, dass die möglichen Sanktionen mit einem Europäischen Lieferkettengesetz ein festes Regelwerk erhalten, damit Betroffene auch ihre Rechte einklagen können. „Arbeits- und Sozialrechte sind Bestandteil der Menschenrechte und müssen von europäischen Unternehmen, die weltweit tätig sind, beachtet werden“, betont Bundespräses Stefan Eirich. Die EU-Außenminister beschlossen, bei Verstößen gegen die Menschenrechte, Vermögenswerte von Personen, Unternehmen und Organisationen einzufrieren, wenn sie beispielsweise an Folter, Sklaverei oder systematischer sexueller Gewalt beteiligt sind. Darüber hinaus sollen auch Einreiseverbote für Personen verhängt werden.

Die KAB unterstützt daher die Initiative „Lieferkettengesetz“ und den Beschluss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), dass in der jüngsten Vollversammlung mit großer Mehrheit von der Bundesregierung die Umsetzung eines Lieferkettengesetzes noch in dieser Legislaturperiode eingefordert hat. „Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss endlich seine Blockadehaltung aufgeben“, so Stefan Eirich.  Der Bundespräses hatte im Oktober gemeinsam mit der Initiative „Lieferkettengesetz“ über 220.000 Unterschriften an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Berlin übergeben.


Text: KAB Deutschlands
Foto: Sven Reichold

Stefan-B. Eirich, KAB Bundespräses.

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