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KAB Diözesanverband Münster

KAB begrüßt OVG-Urteil zu Corona-Sonntags-Ladenöffnungen im Advent.

Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in Nordrhein-Westfalen kommentiert Michael Prinz, Diözesanpräses der KAB das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den von der Landesregierung in NRW geplanten Corona-Sonntags-Ladenöffnungen im Advent:
 
„Die KAB begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Dies gilt insbesondere für die Begründung, wonach die zusätzlichen Sonntage die Gefahr einer erhöhten Infektion mit dem Corona-Virus bergen, wenn Menschenmassen womöglich auch noch an den Sonntagen zum Weihnachtsshopping in die Innenstädte strömen. Für die Beschäftigten im Einzelhandel wie auch für Kundinnen und Kunden hätte dies eine erhöhte Ansteckungsgefahr bedeutet.

Die KAB sieht den im Ladenöffnungsgesetz verankerten Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage durch die Gerichtsentscheidung gestärkt. In diesem Zusammenhang bedauert die KAB, dass auch die Kirchen mit Ihrer Duldung der geplanten Sonntagsöffnungen die wirtschaftlichen Interessen der vorwiegend großen Einzelhandelsketten über den Sonntagsschutz gestellt haben.
Der arbeitsfreie Sonntag ist vom Grundgesetz geschützt. Für die KAB bedeutet der Sonntag die Möglichkeit, dass Menschen gemeinsam Freizeit gestalten und sich ehrenamtlich engagieren können, um so unverzweckte Zeit zu genießen. Wie unverzichtbar diese gemeinsame Zeit ist, zeigen die Corona-Erfahrungen der vergangenen Monate.

Wenn der Einzelhandel gestärkt werden muss, dann schlägt die KAB eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland vor. Die Stärkung der Kaufkraft von unteren Einkommensgruppen wäre bedeutend wirkungsvoller als zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonntagen. Am 03. März 2021 feiert die KAB zusammen mit anderen Verbänden und Organisationen das 1700-jährige Jubiläum des arbeitsfreien Sonntages, der im Jahr 321 von Kaiser Konstantin für das damalige römische Reich festgelegt wurde.“


Text: KAB
Foto: pixabay.com

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